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Am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die einige neue und wichtige Regelungen hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten (v.a. Kundendaten) enthält.
Ebenfalls im Mai tritt auch eine eine entsprechend adaptierte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.
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Im Rahmen der IDC Enterprise Mobility 2017 wurden einige Diskussionen hinsichtlich der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und ihrer Auswirkung auf mobile Lösungen geführt.
Grund für mich, hier einen Hinweis zu veröffentlichen, da die neuen Richtlinien aus Brüssel Auswirkungen auf alle Unternehmen haben, die personenbezogene Daten (v.a. auch von Kunden) speichern und verarbeiten.
Einige Schlüsselelemente (bei weitem kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Einwilligung des Kunden
- Pflicht zur Datensparsamkeit
- Recht auf Vergessenwerden
- Pflicht zur Meldung und Veröffentlichung von Vorfällen / Verletzungen
- Gültigkeit für alle Unternehmen, die in Europa Dienste anbieten
- Strafzahlungen bis zu 4% vom weltweiten Umsatz
Einige Punkte sind für deutsche Unternehmen nicht neu, aber insgesamt sollte sich jedes Unternehmen mit diesem Thema beschäftigen.
Einige Punkte können auch durchaus herausfordernd bei der Umsetzung werden, z.B. das Recht auf Vergessenwerden vs. Aufbewahrungspflichten oder Backups.
Zusätzlich zu den Originalquellen gibt es noch eine Reihe von Seiten mit zusätzlichen Infos und Dienstleistungsangeboten, z.B. dsgvo-gesetz.de oder www.datenschutz-grundverordnung.eu
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der EU (DSGVO), bei dejure.org (BDSG) sowie bei den o.g. Zusatzseiten.
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