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Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat entschieden, dass Betreiber von Subseiten innnerhalb eines sozialen Netzwerks (z.B. Fan-Seiten in Facebook) für den Datenschutz mitverantwortlich sind (Dokumente zum Verfahren / Urteil, Pressemeldung des EUGH).
Datenschutz ist sicherlich wichtig, aber mit der neuen DSGVO wurde m.E. an einigen Stellen über das Ziel hinausgeschossen. Je nach Auslegung der teilweise sehr abstrakten Formulierungen werden unpraktikable Dinge gefordert. Insbesondere wird m.E. nicht bzw. nicht ausreichend hinsichtlich des Schadenspotenzials von Daten unterschieden. Beispielsweise ist in meiner Sicht der Welt eine reine Namensliste deutlich weniger kritisch als eine Liste mit Zugangsdaten, z.B. für das Online-Banking.
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Im aktuellen Urteil wird dem Betreiber einer (Sub-) Seite innerhalb von Facebook eine Mitverantwortung beim Datenschutz gegeben. Dies bezieht sich v.a. auf die Erhebung von Daten der Besucher der Seite. Über diese soll nun der Betreiber der Subseite den Besucher informieren, was einen enormen Aufwand bedeutet und auch schwierig ist, da er sich ja auf einer Plattform befindet, über der nicht er, sondern der Plattformbetreiber Facebook die Hoheit hat.
Nun bieten alle Social-Media-Plattformen (Facebook, Twitter, LinkedIn …) gewisse Analyse-Möglichkeiten, bei der man sehen kann, wieviele Besucher auf einer Seite waren (aber ohne konkrete Daten, wie z.B. Namen). Ich kann da nicht sehen, wo hier der Datenschutz verletzt sein soll (zumindest in der Sicht des Betreibers der Subseite).
Die Nutzer der Social Media-Plattform werden nicht gezwungen, an dieser Plattform teilzunehmen. Von daher wäre es aus meiner Sicht ein einfacher Lösungsansatz, dass Facebook in seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen auf alle angewendeten Analysefunktionen hinweist (ggf. mit Update-Hinweis), so dass es nicht jeder einzelne Subseitenbetreiber machen muss. Jedem Nutzer steht es dann frei, sich an der Plattform zu beteiligen oder eben nicht.
Desweiteren besteht aus meiner Sicht gar keine „offizielle“ Beziehung zwischen dem Betreiber einer Subseite und deren Besucher / Abonnennten, sondern nur jeweils zu Facebook bzw. allgemein dem Plattform-Betreiber. Denkt man die Betrachtungsweise des Urteils weiter, müsste man auch mit seinem Privatprofil als Person seinen Followern / Freunden Datenschutzerklärungen bereitstellen …
In den Online-Medien wird das Urteil kontrovers diskutiert. Teilweise gibt es Zustimmung (z.B. in einem Artikel von Netzpolitik.org), teilweise wird erklärt, dass das Schließen der Seiten aktuell die einzige rechtskonforme Lösung ist (z.B. in einem Artikel von Meedia).
M.E. kann es so nicht weitergehen …
Ist natürlich nur meine persönliche Meinung … vielleicht habe ich es auch falsch verstanden … Kommentare sind gern gesehen.
Disclaimer: ich bin kein Jurist, von daher erhebt die obige Darstellung keinen Anspruch auf Korrekheit.
Weitere Informationen und Diskussionen finden Sie in den einschlägigen Online-Medien.
P.S.: M.E. sollten generell die Auswirkungen von neuen Gesetzen im Vorfeld besser abgeschätzt werden. In diesem Zusammenhang sei auf einen älteren Artikel aus 2014 verwiesen.
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