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Wahrscheinlich wissen es alle und haben bereits Maßnahmen getroffen … daher nur nochmals zur Sicherheit: am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft.
Sie enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen mit teilweise enormen Auswirkungen, z.B. das Recht auf Löschung (Artikel 17) oder das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20). Im Falle der Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen (bis zu 4% des Jahresumsatzes).
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Die Regelungen gelten für alle Unternehmen, die Geschäft in Europa machen, also z.B. auch für die großen internationalen Web-Plattformen. Sie sind aber auch für kleine Unternehmen (z.B. kleine Webshops) gültig.
Das bedeutet, dass sich quasi jedes Unternehmen damit befassen muss. Die großen Unternehmen tun dies i.d.R. bereits seit einiger Zeit. Es gibt jedoch Anlass zur Befürchtung, dass kleinere Unternehmen das Thema bisher nicht richtig berücksichtigen.
Im Internet gibt es inzwischen viele Ratgeber und Checklisten. Es macht aber durchaus Sinn, den Originaltext zu lesen (z.B. auf Datenschutz-Praxis.de) 🙂
Indessen gibt es in den Medien Meldungen aus Österreich (z.B. bei Heise), dass dort die DSGVO abgemildert wird 🙂
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[…] 11. DSGVO – Noch 1 Monat bis zur Gültigkeit (25. Mai 2018) – Österreich mildert ab […]
das dsgvo-chaos ist angerichtet: „weiterbloggen oder aufhören?“
[…] DSGVO – Noch 1 Monat bis zur Gültigkeit (25. Mai 2018) – Österreich mildert ab 25/04/2018 […]