
Seit kurzem hat Facebook das Feature der digitalen Nachlassverwaltung auch für Deutschland aktiviert, d.h. für den Todesfall kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden, der das Facebook-Konto verwaltet.
Es ist ein unangenehmen Thema, aber in Zeiten wo die meisten Internet-Nutzer verschiedene Profile in sozialen Netzwerken haben, kann es sinnvoll sein, auch für den Fall des Ablebens vorauszudenken und seinen digitalen Nachlass bzw. das digitale Erbe zu regeln.
Facebook hat nun das Feature der digitalen Nachlassverwaltung für Deutschland aktiviert, bei dem ein Nachlasskontakt hinterlegt werden kann (derzeit nur ein Facebook-Freund), der nach Eintreten des sog. Gedenkzustands (der durch das Eintreffen einer entsprechenden Todesbestätigung erreicht wird), die Verwaltung des Kontos übernimmt.
Die möglichen Aktionen des Nachlassverwalters sind genau definiert, beispielsweise können keine alten Posts oder Freunde gelöscht werden.
Alternativ kann das Konto auch aufgelöst werden.
Die Einstellungen sind über Einstellungen -> Sicherheit -> Nachlasskontakt möglich.
Wenn man das Thema für relevant erachtet, müsste man natürlich bei allen wichtigen Accounts / Besitztümern im Internet (wie z.B. Domänen) ähnliche Regelungen mit oder ohne Unterstützung der Plattform treffen …
P.S.: Um Gerüchten vorzubeugen: Ich fand das Feauture einfach interessant, für mich ist es aktuell gerade nicht relevant (zumindest aus meiner Sicht) 🙂