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Das OLG München hat nun in 2. Instanz aufgrund einer Beschwerde der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass die Amazon Dash WLAN-Bestellknöpfe hinsichtlich der notwendigen Transparenz bei Online-Bestellungen (z.B. hinsichtlich des Preises) nicht den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen.
Quelle und weitere Infos: Artikel auf Heise.de
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Man kann bzgl. der Sinnhaftigkeit des Dash-Buttons ja durchaus geteilter Meinung sein und in den Foren gibt es auch hitzige Diskussionen.
Ich habe leider noch keinen Button ausprobiert, aber es ist wohl so, dass man nicht aus Versehen (oder durch ein Kind) eine Vielzahl von Bestellungen auslösen kann, was eines oft geäußerten Bedenken ist. Außerdem sind wohl alle Vorgänge in den Online-Bestellungen ersichtlich und können auch wieder storniert gemacht werden.
Außerdem kann man sich natürlich auch fragen, ob es der richtige Weg ist, um Innovationen im Sinne der Digitalisierung / Digitalen Transformation voran zu bringen … der User, der den Button anbringt, weiß ja i.d.R., was er macht …
Es wird wohl in die nächste Instanz gehen …
Weitere Informationen finden Sie auf Heise.de oder in allen anderen Online-Newsquellen …
P.S.: Mehr zu eCommerce-Themen gibt es u.a. auf der INTERNET WORLD EXPO 2019, der Amazon World Convention 2019 oder der K5 Conference 2019
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