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Am 5. März 2021 verkündete die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Start der dritten Runde des Innovationswettbewerbs KI (siehe Pressemeldung).
In dem Aufruf zur 3. Runde sollen vor allem kleine Unternehmen (bis 50 MA bzw. 10 Mio. Euro Umsatz) bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen unterstützt werden.
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Die Vorhaben können auch in Konsortien mit mittleren Unternehmen (250 MA bzw. 50 Mio. Euro) durchgeführt werden, wobei die kleinen Unternehmen die führende Rolle spielen sollten.
Bewertungskriterien sind (verkürzt):
- Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen.
- Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen.
- Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen.
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
Deadline für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021.
Alle weiteren Informationen gibt es auf den Seiten des Innovationswettbewerbs KI
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[…] den Wettbewerb wurde im März hier berichtet … mit Innovative Trends ist man bestens informiert […]