Ausgegangen wurde von den folgenden drei Kernzielen:
Stärkere Erschließung des Innovationspotenzials für weiteres Wachstum und Beschäftigung.
Unterstützung beim Aufbau flächendeckender Hochgeschwindigkeitsnetze und die Förderung digitaler Medienkompetenz für alle Generationen, zur Verbesserung des Zugangs und der Teilhabe.
Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der IT-Systeme und Dienste, um Vertrauen und Sicherheit im Netz für Gesellschaft und Wirtschaft stärker zu gewährleisten.
Daraus abgeleitet wurden folgende 7 Handlungsfelder definiert:
Digitale Infrastrukturen
Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Innovativer Staat
Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft
Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda
Unter dem Motto „Bürger schaffen Wissen“ hat die Initiative Wissenschaft im Dialog mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft eine neue Internetplattform „Bürger schaffen Wissen“ ins Leben gerufen, über die Bürger an Forschungsvorhaben beteiligt werden können bzw. sogar eigene Forschungsvorhaben initiieren können.
Damit werden Konzepte des Web 2.0, wie z.B. Crowd Sourcing / Collective Intelligence, auf das Thema Bürgerbeteiligung in der Wissenschaft (sog. „Citizen Science“) übertragen.
Es sind bereits 10 initiale Projekte eingestellt … es bleibt spannend, wie sich die Plattform mittel- bzw. langfristig entwickeln wird.
Bürger schaffen Wissen – eine neue Internetplattform für „Citizen Science“
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Erstellung eines IuK-Atlas eine Studie durchgeführt, in der besonders erfolgreiche IT- bzw. IuK-Regionen in Europa identifiziert wurden.
Erfreulich ist, dass viele deutsche Regionen in der Spitzengruppe zu finden sind, z.B. München (Platz 1), Karlsruhe (Platz 4), Darmstadt (Platz 7).
Erfreulich ist aus meiner Sicht auch, dass Stuttgart noch in der Spitzengruppe (immerhin Platz 21) vertreten ist … nach meinem schwäbischen Bauchgefühl müsste die Platzierung natürlich besser sein 🙂
Update: Bei genauerer Betrachtung der Abbildung und Abgleich mit dem Ranking fällt auf, dass der Ersteller der Grafik einige Städte (z.B. Berlin) in der Abbildung einfach weggelassen hat … vielleicht habe ich es aber auch nicht richtig verstanden 🙂
Wenn man natürlich die Städte des Software-Clusters (u.a. Karlsruhe, Darmstadt, Saarbrücken, Kaiserslautern, Frankfurt, Heidelberg/Mannheim/Walldorf, Frankfurt, …) zusammenzählt, wird dies wahrscheinlich die Spitzenposition ergeben …
Aus meiner Sicht ein wichtiges Dokument, insbesondere für diejenigen, die sich mit dem Thema Cloud aus Forschungssicht beschäftigen.
Prinzipiell gehe ich mit diesem Dokument konform, eine Anmerkung möchte ich mir dennoch erlauben. Es geht um die im Dokument mehrfach erwähnte Analogie, dass IT-Leistungen „ähnlich wie Wasser und Strom“ zu beziehen sind. Dies ist zwar eine nette Zielvorstellung, vereinfacht die Realistät jedoch m.E. ein wenig zu stark.
Bei Strom ist es irrelevant, von welchem Anbieter er ist und ich kann den Anbieter häufig wechseln, um z.B. Kostenvorteile zu realisieren. Bei einem Wechsel eines IT/Cloud-Anbieters werden dabei i.d.R. immer erhebliche Migrationsaufwände anfallen. Bei Wasser kann ich sogar die Produkte von mehreren Anbietern in einem „Behälter“ mischen … das ist bei IT/Cloud-Diensten auch nicht so einfach möglich (siehe ein früherer Artikel zum Thema Integration von Cloud-Diensten). Dass auch der Handel von IT/Cloud-Leistungen nicht so einfach ist, wie der Handel mit fungiblen Gütern, wurde ebenfalls in enem früheren Artikel zur Cloud-Börse DB Cloud Exchange dargestellt (diese ist lt. Webseite nun in einem Beta-Trial).
Hier gibt es also noch eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen, was ja auch durchaus der Gesamtaussage des Positionspapiers entspricht …
In komplexeren IT-Projekten, z.B. Individualentwicklungen oder bei der Einführung einer Standardsoftware, ist es Best-Practice, dass im Projektverlauf unterschiedliche Test- und Pilotphasen integriert werden. Es kommt sicher (fast) niemand auf die Idee, ein komplexes System in einem Unternehmen einzuführen, ohne nach einer internen Testphase eine ausgiebige Pilotphase in einem eingeschränkten Bereich, z.B. in einer Niederlassung, durchzuführen, um somit Fehler, Optimierungspotenziale bzw. mögliche vorher nicht bedachte negative Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren. Die negativen Punkte können dann vor einer unternehmensweiten Produktivsetzung korrigiert werden, so dass weitreichende negative Auswirkungen auf der Ebene des kompletten Unternehmens erspart bleiben.
Wie sieht es nun in der Politik, insbesondere in der Gesetzgebung aus ?
Neue Gesetze auf Bundesebene (oder auch auf anderen Ebenen) werden häufig relativ kurzfristig nach der Beschlussfassung bundesweit gültig, teilweise sogar rückwirkend. Oftmals treten dabei aufgrund der meist komplexen Auswirkungen von Gesetzen vorher nicht berücksichtigte Effekte, wie beispielsweise ein Missbrauch der neuen Regelungen oder ein im Vorfeld falsch oder anders eingeschätztes Verhalten der Bürger auf. Beispiele hierfür gibt es genug und sollen an dieser Stelle bewusst nicht genannt werden … oftmals wird dann von „handwerklichen Fehlern“ gesprochen. Dadurch entstehen unnötige Aufwände und Kosten sowie Unzufriedenheit und mangelnde Akzeptanz bei den „Endanwendern“, den Bürgern. Oftmals muss auch nachgebessert werden, was ebenfalls Kosten und Aufwände erzeugt.
Bei fast allen neuen oder geänderten Gesetzen müssen zudem auch eine Vielzahl von IT-Systemen und Formularen in Behörden und Unternehmen angepasst werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Gültigkeit vieler neuer Gesetze (oftmals auch gerade zum Jahreswechsel) werden diese notwendigen Umstellungsprojekte häufig unter extremem Zeitdruck sowie daraus resultierend mit mangelnder Qualität durchgeführt.
Was könnte nun die Politik von der IT lernen ?
Es wäre überlegenswert, ob nicht neue Gesetze bzw. wesentliche Änderungen von bestehenden Gesetzen vorher (verpflichtend) in einem lokal eingegrenzten „Pilotgebiet“ mit einer ausreichenden Dauer (z.B. 1 Jahr) getestet werden sollten. Beispielsweise könnte dies in einem Bundesland mit einer Regierungsmehrheit geschehen, die das Gesetzesvorhaben unterstützt (das sollte es eigentlich immer geben). So könnten Probleme frühzeitig in einem eingeschränkten Gebiet erkannt und ggf. in einem frühen Stadium nachgebessert werden, bevor das Gesetz auf das gesamte Bundesgebiet mit über 80 Mio. „Endanwendern“ ausgerollt wird. In manchen Fällen könnte es natürlich auch vorkommen, dass im Pilot festgestellt wird, dass ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung lieber überhaupt nicht „produktiv“ gesetzt werden sollte …
Auch die bundesweite Umstellung von IT-Systemen und Formularen könnte so ein wenig „entspannter“ erfolgen und die betroffenen Behörden und Unternehmen könnten von den Erfahrungen des Pilots lernen.
In vielen Fällen werden natürlich bereits derartige Piloten durchgeführt. Die Frage ist, ob dies nicht noch mehr, systematischer und ggf. verpflichtender als bisher getan werden sollte. Selbstverständlich ist dem Autor des Beitrags klar, dass durch diese Vorgehensweise natürlich neue Problemstellungen auftreten können (z.B. hinsichtlich einer Gleichbehandlung der unterschiedlichen Beteiligten bzw. Nicht-Beteiligten). Aber es soll nur ein Diskussionsbeitrag und kein endgültiger Lösungsvorschlag sein.
Eine weitere Best-Practice der IT, nämlich die Integration der Endanwender wäre ein weiteres Themenfeld, das in diesem Kontext anzusprechen wäre. Dies geht jedoch über den Fokus des Beitrags hinaus und gerade im Bereich Bürgerbeteiligung hat sich ja in den letzten Jahren und Monaten einiges getan.
Disclaimer: Dieser Blogbeitrag ist nur ein Diskussionsbeitrag aus der Sicht eines ITlers … juristische und insbesondere verfassungsrechtliche Aspekte wurden hier bewusst nicht berücksichtigt !
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