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Heute, d.h. am 14. September 2019, tritt die 2. Stufe der EU Payment Services Directive 2 (PSD2, Zahlungsdiensterichtlinie), bzw. deren nationale Umsetzung durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZDUG), in Kraft.
In der 2. Stufe werden u.a. eine starke Kundenauthentifizierung bei Zugriffen auf Kontoinformationen und Zahlungsvorgängen gefordert. Außerdem muss der kontrollierte Zugriff auf Kontodaten für Dritte (Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste) über sichere APIs durch die Banken ermöglicht werden (siehe Informationen der Deutschen Bundesbank zu PSD2).
Weil jedoch noch nicht alle Marktteilnehmer rechtzeitig fertig wurden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch einen teilweisen Aufschub gewährt (siehe Pressemitteilung BaFin).








